Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufig gestellte Fragen / Kann auf eine Steuerbefreiung verzichtet werden, um die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges zu erlangen?
Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-ost.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/20_faq_ust/13_ust.php
Auf bestimmte Steuerbefreiungen (insbesondere bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken) kann der Unternehmer verzichten, wenn die Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Dadurch wird der Umsatz steuerpflichtig, so dass die Vorsteuern abgezogen werden können, die mit diesem Umsatz im Zusammenhang stehen.