Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufig gestellte Fragen / Gilt nach der Entscheidung des BVerfG wieder die alte Rechtslage 2006, d.h. ich kann neben der Pauschale noch höhere Aufwendungen geltend machen?
Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-ost.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/05_faq_entfernung/15.php
Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.04.2009 wurde hinsichtlich der Entfernungspauschale rückwirkend ab 2007 die bis 2006 geltende Gesetzeslage wiederhergestellt. Dieses hat insbesondere zur Folge, dass Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen, und Kosten für einen Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeitsstätte / zum Betrieb oder auf dem Rückweg ereignet hat, wieder neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden können.
Soweit Ihre Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel höher als die berücksichtigte Entfernungspauschale waren oder Ihnen Kosten aufgrund eines Unfalls entstanden sind, der sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg ereignet hat, sollten Sie dies Ihrem Finanzamt mitteilen.
Das Finanzamt wird Ihre Angaben prüfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid.