Finanzamt
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Sofern Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben, versteht man unter Bruttorente den Rentenbetrag inklusive der gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Haben Sie einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, ist als Bruttorente der Rentenbetrag ohne diesen Zuschuss in der Steuererklärung in der Anlage R anzugeben. Die Beträge ergeben sich aus der Mitteilung, die Sie vom Rentenversicherer erhalten. Auf den tatsächlichen Auszahlungsbetrag kommt es nicht an.
