Finanzamt
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Die Rentenbesteuerung wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 geändert. Das Gericht hatte entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Beamten- und Werkspensionen waren grundsätzlich schon bisher voll steuerpflichtig, im Gegensatz zu den Renten, die nur teilweise steuerpflichtig waren. Mit der neuen Regelung durch das sog. Alterseinkünftegesetz, dass seit dem 1.1.2005 gilt, werden Renten und Pensionen schrittweise gleichgestellt.