Finanzamt
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Allgemeine Hinweise zur Verwendung der Vordrucke, der Nutzung von PDF-Datei und zum Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums
Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-ost.de/allgemein_fa/service/formulare/hinweise/index.php
Die hier verfügbaren Vordrucke befinden sich im PDF-Format. Zur Darstellung und zum Ausdruck dieser Vordrucke benötigen Sie den Acrobat Reader (oder ein vergleichbares Produkt), welcher vom Hersteller Adobe kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
... zum Download des Acrobat Readers auf den Internetseiten der Firma Adobe
Weiterhin sind die Grundsätze für die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27.12.1999 (BStBl 1999 Teil 1 Seite 1049) zu beachten.
Auszug daraus:
Wichtig beim Ausdruck:
Damit die Vordrucke vollständig ausgedruckt werden, nutzen Sie bitte - je nach verwendeter Version - die Option "Auf Seitengröße anpassen"; "Seitengröße" bzw. "Auf Papierformat anpassen" bei den Druckoptionen!
Die Steuergesetzgebung ist grundsätzlich bundeseinheitlich. Daher können auch die meisten Vordrucke länderübergreifend benutzt werden und das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt einen großteil der Formulare für alle Bundesländer bereit.
Da PDF-Formulare nur bedingt für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind, stellt das BMF seit Ende 2006 sukzessive alle bundeseinheitlichen Vordrucke auf ein Formular-Management-System (FMS) um.
Diese Vordrucke sind online ausfüllbar sowie mit weiteren Funktionen versehen (Datenimport und -export etc.). Informationen zur Funktionsweise finden Sie in den FAQ (Freqently Asked Questions = Häufige Fragen) auf dem Formularserver.
15.01.10
Allgemeine Hinweise zur Verwendung der Formulare sowie Eintragungen in den (Einkommensteuer-) Erklärungsvordrucken